Alles über An-, Ab- und Ummeldungen
Meldeauskunft
Auskunft aus dem örtlichen Melderegister – 2,10 €
Abfrage aus dem zentralen Melderegister – 3,00 €
Meldebestätigung
Meldegebühr – 2,10 € (bar)
Meldezettel
Studienbeihilfe und Autoanmeldung – 1,45 € (bar)
Gewerbeansuchen und Stellungsbewerbungen – 14,50 €
Anmeldungen von Wohnsitzen
Bei den Anmeldungen benötigen Sie folgende Dokumente:
– Öffentliche Urkunde mit Familien- und Vorname, Familienname vor der Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Z.B.: Reisepass, Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaft.
– Meldezettel ausgefüllt von der VermieterIn/ VerkäuferIn und der MieterIn/ KäuferIn unterschrieben.
Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).
Anmeldung des Hauptwohnsitzes
Nehmen Sie den Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz mit zur Gemeinde. (die Abmeldung erledigen wir online für Sie)
Anmeldung weiterer Wohnsitze
Mit zu bringen sind die oben genannten öffentlichen Urkunden und Meldezettel vom derzeitigen Hauptwohnsitz.
Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes
Nehmen Sie bitte die Sterbeurkunde und den Meldezettel der verstorbenen Person mit.
Allgemeine Gebühren
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) – 500 v.H. (des Steuerbetrags)
Für Grundstücke (B) – 500 v.H. (des Steuerbetrags)
Kanalanschlussgebühr Bemessungsgrundlage
< 170 m² – 3.901,00 € (exkl. USt.) Kanalanschlussgebühr
Bemessungsgrundlage > 170 m² – 22,60 €/m² (exkl. USt.)
Je BE – 180,65 €/Jahr (exkl. USt.)
Mindestgebühr bewohntes Gebäude – 322,41 €/Jahr (exkl. USt.)
Mindestgebühr unbewohntes Gebäude – 205,92 €/Jahr (exkl. USt.)
40 €
Bundesabgabe – 13,00 €
Verwaltungsabgabe – 10,90 €
28,91 €
25 €/ Monat
66 €/Jahr
4,60 €/Essensportion
Wird aus dem Bruttoeinkommen der Eltern errechnet
2023 nicht angeboten
40 €/ Jahr
Müllgebühren
Abfallabfuhrgebühren:
Pro Abfalltonne 60l jährlich – 192,27 € (inkl. MWSt.)
Pro Abfalltonne 90l jährlich – 202,47 € (inkl. MWSt.)
Pro Container 1.100l jährlich – 2429,64 € (inkl. MWSt.)
Je Abfallsack mit 60l Inhalt – 10 € (inkl. MWSt.)
Müllsäcke:
Restmüllsäcke sind im Gemeindeamt abholberreit nur während der Amtszeit – 10€ je Stück
Biomüllsäcke sind im Gemeindeamt abholberreit nur während der Amtszeit – 6€ je Rolle
Sperrmüll:
2x jährlich
Behördengänge
Anzeige einer Geburt Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweis der Eltern
- Gebühren – 16€
Eheschliessung
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchanschrift
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde von Vorehen
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
- Gebühren – 29,07 € – 58,44 €
Familienbeihilfe
Zum Ansuchen Geburtsurkunde des Kindes mitbringen.
Familienzuschuss
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- Nachweis über das gesamte Familieneinkommen (Jahreslohnzettel vom Vohrjahr, Karenzbestätigung, Einheitswertbescheid)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ausländer: Reisepässe der Eltern, Arbeitsbewilligung
Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteils
- Gebühren – 37 € in Bar
Bauanzeigen
Anzeigepflichtige Vorhaben sind mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich zu melden.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- Anzeige formlos
- Skizze des Bauvorhabens
Baubewilligung
Ansuchen – 14,30 €
Pläne – 3,90 € / Überbogengröße 7,80 € (je Plan)
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- Baubewilligungsformular
- Bauplan in 3-facher Ausfertigung
- Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
- Baubeschreibung – 3,90 €
Fundamt
Verlorene Gegenstände werden in der Gemeinde Eitzing aufbewahrt. Lässt sich nach einem Jahr kein Besitzer des Fundgegenstandes wiederfinden, wird der Finder verständigt und damit zum Eigentümer des jeweiligen Gegenstandes
Hauskrankenpflege
Die Hauskrankenpflege bietet fachliche Pflege für zu Hause an. PatientInnen aller Altersstufen mit jeglichen Erkrankungen. Die Pflege beinhaltet auch die Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderen an der Pflege bedürftigen Personen. Sie wird ausschließlich durch Personen durchgeführt, die durch entsprechende bundesgesetzliche Regelung (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dazu ermächtigt sind. Die diplomierte Krankenschwester bzw. der diplomierte Krankenpfleger darf nur auf ärztliche Anordnung hin tätig werden. Die medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und denselben Versicherungsfall für die Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Darüber hinaus wird sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung weitergewährt.
Hundeabgaben & Hundemarken
Ihre Hundemarke erhalten Sie nach der Einzahlung der Hundeabgabe bei der zuständigen Behörde. Sie wird entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesendet. Die Hundemarke muss gut erkennbar am Halsband Ihres Vierbeiners angebracht werden.